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Arbeitsrecht für Interessenvertretungen und Beschäftigte

Zu unseren Mandantenkreis gehören vorwiegend Interessenvertretungen der Beschäftigten und Beschäftigte. Diese Ausrichtung schärft den Blick für die jeweilige Interessenlage des Mandanten und Strategie seines jeweiligen Kontrahenten.

Wir beraten Mitarbeiter aller Berufsgruppen und Hierarchieebenen. Der Schwerpunkt liegt hier in der Unterstützung von Führungskräften (wie Prokuristen und sonstige leitende Angestellte), Organvertretern (wie Geschäftsführern) als auch Betriebsratsmitgliedern mit den jeweiligen besonderen Herausforderungen und Fragestellungen.

Zudem begleiten wir auf der Seite der Interessenvertretungen neben Gesamt- und Konzernbetriebsräten im Schwerpunkt auch Betriebsratsgremien vorwiegend mittelständischer Unternehmen.