Personalwirtschaftliche Lösungen mit arbeitsrechtlichem Sachverstand
Ein schneller Wandel und eine sehr ausdifferenzierte Rechtsprechung kennzeichnet das Arbeitsrecht. Personalwirtschaftliche Fragen als auch Sachverhalte der Mitbestimmung im Unternehmen sowie der Reorganisation benötigen ein spezifisches Verständnis der betrieblichen Wirklichkeit.
Sie als Mandanten erwarten praktische Lösungen und pragmatische Entscheidungshilfen! Als Experten helfen wir Ihnen, kostenträchtige Fehler zu vermeiden und stehen Ihnen mit dem fachkundigen Rat des personalwirtschaftlich agierenden Arbeitsrechtlers gemeinsam mit unserem Kooperationspartnern zur Seite.
Unser Anspruch ist es, Sie als Mandanten persönlich, qualifiziert und umfassend zu beraten – konsequent ausgerichtet an Ihren individuellen Zielsetzungen und Interessen. Nach einer gründlichen Analyse und Risikoabschätzung legen wir gemeinsam eine Strategie fest. Vorrangiges Ziel unserer Tätigkeit ist Ihr wirtschaftlicher Erfolg!